Grundlagen

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom verbindet zwei Dinge, die lange getrennt waren: die Solaranlage auf dem Dach und die Stromrechnung der Bewohner. Statt den Sonnenstrom ins Netz einzuspeisen, wird er direkt im Haus verbraucht. Dieser Beitrag erklärt das Prinzip, die Beteiligten, die Rolle des Messkonzepts und die wichtigsten Regeln.

Das Prinzip: vor Ort erzeugt, vor Ort verbraucht

Auf dem Dach eines Mehrfamilien- oder Gewerbehauses erzeugt eine Photovoltaikanlage Strom. Dieser fließt nicht zuerst ins öffentliche Netz und von dort zurück, sondern wird unmittelbar an die Wohnungen und Einheiten im selben Gebäude geliefert. Weil das öffentliche Netz nicht genutzt wird, entfallen Netzentgelte sowie netzseitige Umlagen, Konzessionsabgabe und Stromsteuer – genau dieser Wegfall macht den Preisvorteil möglich.

Erst wenn der Bedarf die Sonnenproduktion übersteigt – nachts oder im Winter –, wird ergänzend Strom aus dem Netz bezogen. Für die Bewohner ist das nahtlos: Sie merken nicht, aus welcher Quelle gerade geliefert wird, und haben dennoch nur einen Ansprechpartner.

Wer ist beteiligt?

Der Betreiber wird zum Stromlieferanten

Im klassischen Mieterstrommodell übernimmt der Anlagenbetreiber die Rolle eines Energieversorgers für die teilnehmenden Haushalte. Dazu gehören die Vollversorgung (Sonnenstrom plus zugekaufter Reststrom), eigene Stromlieferverträge mit jeder Partei und eine rechtskonforme Jahresabrechnung, die nach Solar- und Netzanteil aufschlüsselt.

Wichtig: Diese Lieferantenrolle bringt Pflichten mit sich. Vielen Eigentümern ist das zu komplex – deshalb wird der Betrieb häufig an Dienstleister ausgelagert, oder man wählt ein schlankeres Modell wie die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, bei der diese Pflichten entfallen.

Das Messkonzept: Herzstück jedes Projekts

Damit klar ist, wer wie viel Solar- und wie viel Netzstrom verbraucht hat, braucht jedes Projekt ein Messkonzept. Üblich ist das Summenzählermodell: Ein Erzeugungszähler erfasst die PV-Produktion, separate (intelligente) Zähler messen den Verbrauch jeder Einheit. Seit dem Solarpaket I ist auch der virtuelle Summenzähler zulässig – eine softwarebasierte Variante, die viertelstündliche Messwerte rechnerisch zuordnet und teure Umbauten erspart.

Für Anlagen ab 7 kW sind intelligente Messsysteme (Smart Meter) ohnehin vorgesehen. Mehr dazu im Beitrag Mieterstrom ohne Umbau.

Die wichtigsten Spielregeln

Preisobergrenze
Der Mieterstrompreis darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.
Vertragslaufzeit
Bei gefördertem Mieterstrom maximal 2 Jahre Erstlaufzeit (seit Solarpaket I), danach kurze Kündigungsfristen.
Keine Kopplung
Der Stromliefervertrag darf nicht mit dem Mietvertrag verknüpft werden.
Freiwilligkeit
Mieter können jederzeit einen anderen Anbieter wählen.
Förderung
Mieterstromzuschlag über 20 Jahre, sofern die Anlage im Marktstammdatenregister registriert ist.

Wofür sich der Solarstrom nutzen lässt

Gerade ein hoher Allgemein- oder Wärmepumpenverbrauch kann ein Projekt zusätzlich tragen – siehe Betriebsmodelle.

Abgrenzung: Mieterstrom ist nicht das einzige Modell

Mieterstrom ist das bekannteste, aber nur eines von mehreren Betriebsmodellen für gemeinschaftlich genutzten Solarstrom. Wenn Sie die volle Lieferantenrolle vermeiden möchten, lohnt der Blick auf die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und weitere Varianten. Welche Lösung wirtschaftlich ist, hängt vom Einzelfall ab – einen ersten Eindruck gibt der Wirtschaftlichkeitsrechner.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Bundesnetzagentur – Mieterstrom (Vertragsarten, Verbraucherinformationen)
  2. EEG § 21 – Mieterstromzuschlag (Gesetze im Internet)
  3. EnWG § 42a – Mieterstromverträge (Gesetze im Internet)
  4. Verbraucherzentrale – Mieterstrom

Stand der Angaben: Mai 2026. Fördersätze und Rechtslage können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen.

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