Vergleich

PV-Betriebsmodelle im Überblick

„Mieterstrom" ist der bekannteste Weg, gemeinschaftlich Solarstrom zu nutzen – aber nicht der einzige. Je nach Gebäude passt ein anderes Modell. Hier die fünf gängigen Varianten mit ihren Stärken, Schwächen und Einsatzbereichen.

1. Klassisches Mieterstrommodell

Der Betreiber liefert die Vollversorgung an die teilnehmenden Parteien und wird zu deren Stromlieferant. Sonnenstrom wird direkt geliefert, fehlender Strom zugekauft. Es ist das wirtschaftlich attraktivste Modell, weil als einziges der Mieterstromzuschlag gezahlt wird – im Gegenzug fallen die Pflichten eines Energieversorgers an (eigene Verträge, Abrechnung, Meldepflichten).

2. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

2024 mit dem Solarpaket I eingeführt (§ 42b EnWG). Der Betreiber liefert nur den auf dem Dach erzeugten Strom; den restlichen Strom bezieht jede Partei weiterhin über ihren eigenen Vertrag. Es gibt also zwei Verträge: einen für Solarstrom, einen für Netzstrom. Das Ziel: die energiewirtschaftlichen Pflichten des Betreibers stark vereinfachen.

Der große Vorteil: Sie müssen kein vollwertiger Energieversorger werden. Dafür entfällt der Mieterstromzuschlag, und der Preis ist frei verhandelbar (ohne 90-%-Deckel). Wann sich das lohnt, lesen Sie unter Mieterstrom, ohne Energieversorger zu werden.

3. Kollektive Selbstversorgung

Eine Hausgemeinschaft nutzt den Solarstrom gemeinsam über einen einzigen Zähler und tritt als gemeinsamer Stromkunde auf. Die Verteilung läuft intern, z. B. über das Hausgeld. Sehr schlank bei der Messtechnik – ideal für eng verbundene Gemeinschaften, Wohnheime oder warmvermietete Einheiten.

4. Allgemeinstromversorgung

Hier versorgt die PV-Anlage zunächst den Allgemeinstrom: Aufzug, Beleuchtung, Lüftung, Wärmepumpe oder Ladesäulen. Ist dieser Verbrauch hoch genug, kann sich die Anlage allein darüber rechnen. Häufig wird die Allgemeinstromversorgung mit einem Mieterstrommodell für die Wohnungen kombiniert.

5. Eigenverbrauch & On-site-PPA

Beim On-site-PPA schließt ein einzelner Abnehmer – oft ein Gewerbemieter – einen Stromliefervertrag für den vor Ort verbrauchten Solarstrom. Mit nur einer Partei ist das Messkonzept besonders einfach und damit kosteneffizient.

Die Modelle im Direktvergleich

ModellWer liefert was?Mieterstrom­zuschlagAufwand
MieterstromVollversorgung (Solar + Netz)jahoch
GGVnur Solarstromneinmittel
Kollektive SelbstversorgungSolarstrom über Sammelzählerneingering
AllgemeinstromStrom für Gemeinschaftsanlagenteilw.gering
On-site-PPASolarstrom an 1 Abnehmerneingering

Eigentumsmodelle: Wer investiert?

Unabhängig vom Betriebsmodell stellt sich die Frage, wer die Anlage finanziert und betreibt:

Quellen & weiterführende Informationen

  1. EnWG § 42b – Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Gesetze im Internet)
  2. BMWK – Solarpaket I (Überblick der Maßnahmen)
  3. EEG § 21 – Mieterstromzuschlag
  4. Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze & Mieterstromzuschlag

Stand der Angaben: Mai 2026. Fördersätze und Rechtslage können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen.

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