Anleitung

Wie verkaufe ich Strom an meine Mieter?

Sie haben (oder planen) eine Solaranlage auf einem Mehrparteienhaus und möchten den Strom direkt an Ihre Mieter verkaufen? Das ist ausdrücklich gewollt – folgt aber klaren Regeln. Diese Anleitung führt Sie in acht Schritten durch ein Mieterstromprojekt.

Sie wollen direkt wissen, was für Ihr Gebäude möglich ist? Kostenlose Ersteinschätzung anfordern – unverbindlich.

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Stromverkauf an Mieter lohnt sich, wenn drei Dinge zusammenkommen: eine geeignete Dachfläche, mehrere Verbraucher im Gebäude und eine ausreichende Teilnahmebereitschaft. Als Faustregel lassen sich Projekte ab etwa drei Wohneinheiten umsetzen; je höher der gemeinsame Verbrauch (inkl. Allgemeinstrom, Wärmepumpe, Ladepunkte), desto attraktiver.

Schritt 2: Das passende Betriebsmodell wählen

Bevor Sie loslegen, entscheiden Sie über das Modell. Beim klassischen Mieterstrom liefern Sie die Vollversorgung und erhalten den Mieterstromzuschlag. Möchten Sie die Lieferantenpflichten vermeiden, kommt die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung infrage. Der ganze Überblick steht unter Betriebsmodelle.

Schritt 3: Anlage dimensionieren

Die Anlage sollte zum Verbrauchsprofil passen, nicht zur maximalen Dachfläche. Als grobe Orientierung werden pro kWp rund 5 m² Dachfläche benötigt. Wichtiger als die reine Größe ist ein hoher Vor-Ort-Verbrauch (Eigenverbrauchsquote), denn nur der direkt gelieferte Strom bringt Verkaufserlös und Mieterstromzuschlag.

Schritt 4: Messkonzept festlegen

Damit Solar- und Netzstrom je Partei sauber getrennt werden, brauchen Sie ein Messkonzept. Üblich ist das Summenzählermodell mit intelligenten Zählern; der virtuelle Summenzähler kommt ohne aufwendige Umbauten aus. Details im Beitrag Mieterstrom ohne Umbau.

Schritt 5: Verträge & Tarif

Schritt 6: Förderung sichern

Für jede an Mieter gelieferte Kilowattstunde Solarstrom können Sie den Mieterstromzuschlag erhalten – 20 Jahre lang. Voraussetzung ist u. a. die Registrierung im Marktstammdatenregister. Für den nicht vor Ort verbrauchten Überschuss gibt es zusätzlich die Einspeisevergütung. Wie sich beides zu einem Geschäftsmodell fügt, lesen Sie unter Geld verdienen mit Stromverkauf.

Die Erlösbausteine beim Mieterstrom Der Stromverkauf an die Mieter ist der größte Erlösbaustein, gefolgt vom Mieterstromzuschlag. Die Einspeisevergütung für den Überschuss ist der kleinste Baustein. Die Darstellung ist qualitativ und nicht maßstabsgetreu. Woraus sich der Erlös zusammensetzt Stromverkauf größter Anteil Zuschlag 20 Jahre fix Einspeisung kleinster Anteil
Der Verkauf an die Mieter trägt den Großteil des Erlöses; der Zuschlag kommt hinzu, die Einspeisung ist am kleinsten. Qualitative Darstellung.

Schritt 7: Abrechnung organisieren

Sie sind verpflichtet, einmal jährlich rechtskonform abzurechnen und dabei nach Solar- und Reststromanteil aufzuschlüsseln. Üblich sind monatliche Abschläge plus Jahresabrechnung – also genau das, was Mieter von ihrem bisherigen Stromanbieter kennen.

Schritt 8: Selbst machen oder auslagern?

Die Lieferantenrolle ist mit Aufwand verbunden. Viele Eigentümer lagern Messung, Abrechnung und Kundenbetreuung an spezialisierte Dienstleister aus und behalten nur die Investition – oder geben über ein Pacht- bzw. Contracting-Modell auch diese ab. Was zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie viel Sie selbst steuern möchten.

Was kostet der Einstieg?

Die größte Position ist die PV-Anlage selbst. Eine grobe Einordnung für ein Mehrfamilienhaus:

PositionGrößenordnung
PV-Anlage (30–100 kWp)ca. 1.200–1.600 €/kWp
Beispiel 50-kWp-Anlageca. 60.000–80.000 €
Messkonzept / Zählerprojektabhängig, je Einheit
Abrechnung & Betrieb (extern, jährlich)ca. 1.500–3.000 €/Jahr
Umsatzsteuer auf die Anlage0 % (für typische Dach-PV)

Eine ausführliche Kostenaufstellung samt Amortisation finden Sie unter Was kostet Mieterstrom? – eine schnelle Erlös-Schätzung liefert der Wirtschaftlichkeitsrechner.

Der Ablauf in fünf Schritten

Von der Idee bis zur ersten Abrechnung läuft ein Mieterstromprojekt typischerweise so:

  1. Bestandsaufnahme: Dachfläche, Ausrichtung, Zustand sowie der gemeinsame Stromverbrauch im Haus (inklusive Allgemeinstrom und etwaiger Wärmepumpe oder Ladepunkte) werden erfasst.
  2. Konzept & Modellwahl: Anlagengröße, Speicher und Betriebsmodell werden festgelegt. Hier entscheidet sich, ob Sie selbst liefern, einen Dienstleister einbinden oder das Dach verpachten.
  3. Messkonzept & Installation: Die Anlage wird montiert und das Zählerkonzept eingerichtet – meist als virtueller Summenzähler, der ohne große Umbauten auskommt.
  4. Verträge: Mit jeder teilnehmenden Partei wird ein eigener Stromliefervertrag geschlossen. Die Teilnahme ist freiwillig und darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden.
  5. Betrieb & Abrechnung: Laufender Betrieb, Messung und die jährliche Abrechnung nach Solar- und Reststromanteil – in der Praxis meist ausgelagert.

Welchen Preis darf ich verlangen?

Beim geförderten Mieterstrom gilt eine klare Obergrenze: höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs. Diese Deckelung stellt sicher, dass Ihre Mieter tatsächlich sparen. In der Praxis liegt der Preis oft noch darunter, weil durch den Verbrauch vor Ort Netzentgelte und ein Teil der Abgaben entfallen – Sie haben also Spielraum, attraktiv anzubieten und trotzdem auskömmlich zu kalkulieren. Wie sich der Preis und die übrigen Erlösbausteine zusammensetzen, vertieft der Beitrag Geld verdienen mit Stromverkauf; was rechtlich erlaubt ist, klärt Solarstrom an Mieter weitergeben: erlaubt?.

Typische Stolperfallen

Was sich für Ihre Mieter ändert

Eine Sorge vieler Vermieter ist, ob das Angebot bei den Mietern überhaupt auf Zustimmung stößt. In der Praxis ist die Hürde niedriger als gedacht, weil sich für die Bewohner im Alltag kaum etwas ändert. Sie beziehen ihren Strom weiterhin wie gewohnt aus der Steckdose; der Unterschied liegt allein darin, dass ein Teil davon vom eigenen Dach kommt und günstiger abgerechnet wird. Wichtig ist die rechtliche Klarstellung: Die Teilnahme ist immer freiwillig, der Stromliefervertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden, und jeder Mieter behält das Recht, seinen Anbieter frei zu wählen. Genau diese Freiwilligkeit sollten Sie offen kommunizieren – sie schafft Vertrauen und erhöht erfahrungsgemäß die Teilnahmequote.

Überzeugend ist das Angebot vor allem über den Preis und die Bequemlichkeit. Ein Mieterstromtarif, der spürbar unter der Grundversorgung liegt, kein Wechselaufwand und eine verständliche Abrechnung sind die stärksten Argumente. Es empfiehlt sich, die Bewohner früh und transparent einzubinden – idealerweise schon, bevor die Anlage geplant wird, denn eine hohe Teilnahmebereitschaft beeinflusst die Dimensionierung und damit die Wirtschaftlichkeit direkt. Was rechtlich erlaubt ist und welche Grenzen gelten, vertieft der Beitrag Solarstrom an Mieter weitergeben: erlaubt?.

Häufige Fragen

Darf ich als Vermieter einfach Strom an meine Mieter verkaufen?

Ja, das ist ausdrücklich vorgesehen. Sie werden damit zum Stromlieferanten Ihrer teilnehmenden Mieter und müssen die dafür geltenden Pflichten erfüllen: eigene Lieferverträge, korrekte Messung und eine jährliche Abrechnung. Den Betrieb können Sie an einen Dienstleister auslagern.

Wie viel darf ich für den Mieterstrom verlangen?

Bei gefördertem Mieterstrom höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs. In der Praxis liegt der Preis oft noch niedriger, weil Netzentgelte und einige Abgaben entfallen.

Muss jeder Mieter mitmachen?

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig, der Stromliefervertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden, und jeder Mieter behält die freie Anbieterwahl.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Bundesnetzagentur – Mieterstrom (Verbraucherinformationen)
  2. EnWG § 42a – Mieterstromverträge
  3. EEG § 21 – Mieterstromzuschlag

Stand der Angaben: Juni 2026. Fördersätze und Rechtslage können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen.

Über Mieterstrom-Wissen

Mieterstrom-Wissen ist ein unabhängiges Informationsangebot der KM Capital Holding UG (haftungsbeschränkt) aus Eching bei München. Wir erklären Vermietern und Eigentümergemeinschaften verständlich, wie Solarstrom im Mehrfamilienhaus wirtschaftlich funktioniert – mit offen dokumentierten Annahmen statt geschönter Zahlen. Für die Umsetzung arbeiten wir mit einem erfahrenen Fachpartner zusammen. Mehr über uns

Kostenlose Beratung anfragen