Strom vom Dach an mehrere Wohnungen verteilen
Eine Solaranlage auf dem Dach erzeugt Strom für das ganze Gebäude – aber wie kommt dieser Strom gerecht in die einzelnen Wohnungen, und wie weiß man hinterher, wer wie viel verbraucht hat? Diese Frage hält viele Eigentümer auf. Die gute Nachricht: Die Technik dahinter ist heute erprobt und kommt meist ohne großen Umbau aus. Dieser Beitrag erklärt sie Schritt für Schritt.
Die Ausgangslage: ein Dach, viele Verbraucher
In einem Einfamilienhaus ist die Sache simpel: ein Dach, ein Haushalt, ein Zähler. Der Solarstrom fließt in den Hausverbrauch, der Rest ins Netz. Im Mehrfamilienhaus gibt es dagegen viele Parteien mit jeweils eigenem Zähler und eigenem Stromvertrag. Der Solarstrom muss also nicht nur erzeugt, sondern auch fair auf die Wohnungen verteilt und sauber abgerechnet werden. Genau dafür gibt es das Messkonzept.
Das Grundprinzip: erzeugen, verteilen, messen
Physikalisch sucht sich der Strom immer den kürzesten Weg. Erzeugt die Anlage gerade Strom und verbraucht eine Wohnung gleichzeitig Strom, fließt der Sonnenstrom direkt dorthin – ganz ohne Umweg über das öffentliche Netz. Was an Solarstrom übrig bleibt, geht ins Netz; was an Bedarf übrig bleibt, wird aus dem Netz gedeckt. Die Kunst besteht darin, diese Flüsse messtechnisch korrekt zu erfassen und jeder Partei zuzuordnen.
Die Zählerkonzepte
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, das zu lösen:
1. Physischer Summenzähler
Hier wird die Hausverkabelung so umgebaut, dass der gesamte Strombezug des Gebäudes über einen zentralen Summenzähler läuft. Dahinter sitzen die Zähler der einzelnen Wohnungen. Dieses Konzept ist erprobt, kann aber baulich aufwendig sein – besonders im Bestand, wo Leitungen neu gezogen werden müssen.
2. Virtueller Summenzähler
Die modernere Variante: Die bestehenden Zähler bleiben, wo sie sind. Statt physisch alles über einen Zähler zu führen, übernimmt eine Software die Zusammenführung der Messwerte. Das spart Eingriffe in die Bausubstanz – und ist seit dem Solarpaket I ausdrücklich zulässig.
Der virtuelle Summenzähler im Detail
Beim virtuellen Summenzähler erhält jede teilnehmende Wohnung ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das Verbrauch und – wo nötig – Erzeugung in kurzen Intervallen (üblicherweise viertelstündlich) erfasst. Ein weiterer Zähler misst die Produktion der PV-Anlage. Eine Software bringt diese Werte zusammen und berechnet für jedes Zeitintervall, wie viel des gerade erzeugten Solarstroms auf welche Wohnung entfällt.
Der Clou: Es wird gerechnet statt verkabelt. Für die meisten Bestandsgebäude ist das der entscheidende Schritt, der Mieterstrom überhaupt erst wirtschaftlich macht. Details dazu im Beitrag Mieterstrom ohne Umbau.
Wie die Zuordnung konkret funktioniert
Stellen Sie sich ein Zeitfenster von 15 Minuten vor, in dem die Anlage 4 kWh Solarstrom erzeugt. Im selben Fenster verbrauchen drei Wohnungen zusammen 6 kWh. Die Software verteilt die 4 kWh Solarstrom anteilig auf die Wohnungen (in der Regel nach ihrem jeweiligen Verbrauchsanteil), die fehlenden 2 kWh kommen aus dem Netz. Erzeugt die Anlage in einem anderen Fenster mehr, als verbraucht wird, fließt der Überschuss ins Netz. Über das Jahr summieren sich diese Viertelstundenwerte zu der Menge, die jede Partei an Solar- und an Netzstrom bezogen hat.
Diese feingranulare Messung ist der Grund, warum intelligente Messsysteme nötig sind: Nur sie liefern die zeitlich aufgelösten Daten, die eine faire Zuordnung erlauben.
Die Rolle des Batteriespeichers
Ohne Speicher geht aller Solarstrom, der gerade nicht gebraucht wird, ins Netz – zur niedrigen Einspeisevergütung. Ein Speicher fängt diese Überschüsse auf und gibt sie später ab, etwa am Abend, wenn die Sonne weg ist, aber viele Bewohner zu Hause sind. Dadurch steigt der Anteil des Solarstroms, der teuer im Haus verkauft statt günstig eingespeist wird. Allerdings hat ein Speicher einen abnehmenden Nutzen: Ist der Bedarf des Hauses bereits weitgehend gedeckt, bringt zusätzliche Kapazität kaum noch etwas. Die richtige Speichergröße orientiert sich daher am Verbrauch, nicht am Maximum.
Von der Messung zur Abrechnung
Am Ende stehen die Jahreswerte je Partei: so viele Kilowattstunden Solarstrom (zum vereinbarten Mieterstrompreis), so viele Kilowattstunden Netzstrom. Daraus entsteht eine rechtskonforme Jahresabrechnung – ganz ähnlich der, die Mieter von ihrem bisherigen Stromanbieter kennen, nur mit der Aufschlüsselung nach Solar- und Netzanteil. Üblich sind monatliche Abschläge plus eine Jahresabrechnung. Diese Abwicklung übernimmt in der Praxis meist ein spezialisierter Dienstleister oder ein Messstellenbetreiber.
Häufige Fragen
Wie wird Solarstrom auf mehrere Wohnungen verteilt?
Über ein Messkonzept. Ein Erzeugungszähler erfasst die PV-Produktion, separate intelligente Zähler messen den Verbrauch jeder Wohnung. Eine Software ordnet anschließend zu, welche Wohnung wie viel Solar- und wie viel Netzstrom genutzt hat. So bekommt jede Partei eine korrekte Abrechnung.
Brauche ich für jede Wohnung einen eigenen Zähler?
Ja, jede teilnehmende Einheit benötigt einen geeigneten Zähler. Ab 7 kW Anlagenleistung sind intelligente Messsysteme (Smart Meter) vorgesehen. Der virtuelle Summenzähler nutzt diese Zähler und verteilt den Strom rechnerisch – ohne aufwendige neue Verkabelung.
Muss ich die Hauselektrik umbauen?
Meist nicht aufwendig. Mit dem virtuellen Summenzähler bleibt die bestehende Zählerstruktur erhalten und die Zuordnung erfolgt per Software. Eine teure Neuverkabelung mit zentralem physischem Summenzähler ist damit in der Regel überflüssig.
Was passiert mit überschüssigem Strom?
Strom, der gerade von keiner Wohnung verbraucht wird, fließt ins öffentliche Netz und wird mit der Einspeisevergütung vergütet. Ein Batteriespeicher kann diesen Überschuss zwischenspeichern und später im Haus verteilen, was den vor Ort genutzten Anteil erhöht.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundesnetzagentur – Messstellenbetrieb & intelligente Messsysteme
- EnWG § 42b – Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Solarpaket I)
- EEG § 21 – Mieterstromzuschlag
Stand der Angaben: Mai 2026. Fördersätze und Rechtslage können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen.