Kosten

Was kostet Mieterstrom?

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Aber man kann die Kostenblöcke klar benennen und mit belastbaren Größenordnungen unterlegen. Dieser Beitrag zerlegt die Kosten eines Mieterstromprojekts – von der Investition bis zum laufenden Betrieb – und ordnet die Amortisation ein.

Die Kostenblöcke auf einen Blick

Ein Mieterstromprojekt hat vier Kostenblöcke: die einmalige Investition in die PV-Anlage, das Messkonzept, die laufenden Betriebskosten und – je nach Modell – die Kosten der externen Abwicklung. Dem stehen Erlöse und Förderungen gegenüber.

1. Investition in die PV-Anlage

Die größte Position. Für Anlagen im Bereich 30–100 kWp werden häufig rund 1.200–1.600 €/kWp genannt (größere Anlagen tendenziell günstiger pro kWp). Für typische Dach-PV gilt 0 % Umsatzsteuer.

AnlagengrößeEinheiten (Orientierung)Investition (netto)
ca. 25–35 kWp≈ 10 Wohneinheitenca. 30.000–45.000 €
ca. 50 kWp≈ 12–15 Einheitenca. 60.000–80.000 €
ab 100 kWpgroße Objekte / Quartiernach Angebot

2. Messkonzept & Zähler

Jede teilnehmende Einheit benötigt einen geeigneten Zähler; ab 7 kW Anlagenleistung sind intelligente Messsysteme vorgesehen. Der virtuelle Summenzähler spart Umbaukosten, weil keine neue Verkabelung nötig ist (siehe Mieterstrom ohne Umbau). Die genauen Kosten sind projekt- und einheitenabhängig.

3. Laufende Betriebskosten

Wer die Abwicklung extern vergibt, sollte für diese Leistungen je nach Größe häufig mit einer Größenordnung von rund 1.500–3.000 € pro Jahr rechnen.

Was die Kosten senkt

Beispiel: 50-kWp-Anlage

PostenGrößenordnung
Investition Anlage (50 kWp)ca. 60.000–80.000 €
Umsatzsteuer0 €
Laufender Betrieb (extern)ca. 1.500–3.000 €/Jahr
Amortisation (Orientierung)ca. 8–12 Jahre
Erwartete Lebensdauerca. 20–25 Jahre

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Amortisation: Was die Zahlen treibt

Ob die Anlage sich nach 8 oder nach 12 Jahren rechnet, entscheidet vor allem die Eigenverbrauchsquote: Je mehr Solarstrom direkt im Haus verkauft statt eingespeist wird, desto schneller. Hohe Teilnahmequoten, ein Speicher, Wärmepumpe oder Ladepunkte verbessern die Rechnung deutlich.

Warum große Anlagen pro kWp günstiger sind

Ein wichtiger Effekt für die Planung: Der Preis pro Kilowatt-Peak sinkt mit der Anlagengröße. Der Grund sind die festen Kosten, die bei jeder Anlage anfallen – Gerüst, Planung, Netzanschluss, Anfahrt. Diese verteilen sich bei einer großen Anlage auf mehr Leistung. Während eine kleine 10-kWp-Anlage bei rund 1.400 € pro kWp liegen kann, sind es bei 50 kWp eher 1.200 € und bei sehr großen Dachanlagen noch weniger. Für ein Mehrfamilienhaus bedeutet das: Eine ordentlich dimensionierte Anlage ist nicht nur ertragsstärker, sondern auch pro Kilowatt günstiger – sofern der erzeugte Strom auch im Haus verbraucht wird.

Die laufenden Kosten im Detail

Neben der Investition fallen jährliche Kosten an, die in der Amortisationsrechnung oft unterschätzt werden:

Diese Kosten sind der Grund, warum die reine Amortisation im Rechner bewusst vor laufenden Betriebskosten ausgewiesen wird – die genaue Höhe hängt stark vom gewählten Dienstleister und Modell ab.

Wie sich die Kosten senken lassen

Häufige Fragen

Was kostet eine PV-Anlage für ein Mehrfamilienhaus?

Für Anlagen im Bereich 30–100 kWp werden häufig rund 1.200–1.600 € pro kWp genannt. Eine 50-kWp-Anlage liegt damit grob bei 60.000–80.000 €. Für typische Dach-PV fällt 0 % Umsatzsteuer an. Maßgeblich ist immer ein konkretes Angebot.

Wann amortisiert sich Mieterstrom?

In der Praxis werden Amortisationszeiten von rund 8–12 Jahren genannt, abhängig von Eigenverbrauchsquote, Teilnahmequote und Betriebsmodell. Bei 20–25 Jahren Lebensdauer bleibt danach viel Zeit für Ertrag.

Welche laufenden Kosten entstehen?

Vor allem für Messung, Abrechnung, Wartung und Versicherung. Wird die Abwicklung extern vergeben, werden häufig Größenordnungen von rund 1.500–3.000 € pro Jahr genannt – abhängig von Projektgröße und Leistungsumfang.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze & Mieterstromzuschlag
  2. EStG § 3 Nr. 72 – Steuerbefreiung kleine PV-Anlagen
  3. UStG § 12 Abs. 3 – Nullsteuersatz für PV-Anlagen
  4. KfW – Förderung erneuerbare Energien

Stand der Angaben: Mai 2026. Fördersätze und Rechtslage können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen.

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