Wie verkaufe ich Strom an meine Mieter?
Sie haben (oder planen) eine Solaranlage auf einem Mehrparteienhaus und möchten den Strom direkt an Ihre Mieter verkaufen? Das ist ausdrücklich gewollt – folgt aber klaren Regeln. Diese Anleitung führt Sie in acht Schritten durch ein Mieterstromprojekt.
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Stromverkauf an Mieter lohnt sich, wenn drei Dinge zusammenkommen: eine geeignete Dachfläche, mehrere Verbraucher im Gebäude und eine ausreichende Teilnahmebereitschaft. Als Faustregel lassen sich Projekte ab etwa drei Wohneinheiten umsetzen; je höher der gemeinsame Verbrauch (inkl. Allgemeinstrom, Wärmepumpe, Ladepunkte), desto attraktiver.
Schritt 2: Das passende Betriebsmodell wählen
Bevor Sie loslegen, entscheiden Sie über das Modell. Beim klassischen Mieterstrom liefern Sie die Vollversorgung und erhalten den Mieterstromzuschlag. Möchten Sie die Lieferantenpflichten vermeiden, kommt die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung infrage. Der ganze Überblick steht unter Betriebsmodelle.
Schritt 3: Anlage dimensionieren
Die Anlage sollte zum Verbrauchsprofil passen, nicht zur maximalen Dachfläche. Als grobe Orientierung werden pro kWp rund 5 m² Dachfläche benötigt. Wichtiger als die reine Größe ist ein hoher Vor-Ort-Verbrauch (Eigenverbrauchsquote), denn nur der direkt gelieferte Strom bringt Verkaufserlös und Mieterstromzuschlag.
Schritt 4: Messkonzept festlegen
Damit Solar- und Netzstrom je Partei sauber getrennt werden, brauchen Sie ein Messkonzept. Üblich ist das Summenzählermodell mit intelligenten Zählern; der virtuelle Summenzähler kommt ohne aufwendige Umbauten aus. Details im Beitrag Mieterstrom ohne Umbau.
Schritt 5: Verträge & Tarif
- Mit jeder teilnehmenden Partei schließen Sie einen eigenen Stromliefervertrag.
- Der Preis darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.
- Der Liefervertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden.
- Die maximale Erstlaufzeit beträgt bei gefördertem Mieterstrom 2 Jahre, danach gelten kurze Kündigungsfristen.
Schritt 6: Förderung sichern
Für jede an Mieter gelieferte Kilowattstunde Solarstrom können Sie den Mieterstromzuschlag erhalten – 20 Jahre lang. Voraussetzung ist u. a. die Registrierung im Marktstammdatenregister. Für den nicht vor Ort verbrauchten Überschuss gibt es zusätzlich die Einspeisevergütung. Wie sich beides zu einem Geschäftsmodell fügt, lesen Sie unter Geld verdienen mit Stromverkauf.
Schritt 7: Abrechnung organisieren
Sie sind verpflichtet, einmal jährlich rechtskonform abzurechnen und dabei nach Solar- und Reststromanteil aufzuschlüsseln. Üblich sind monatliche Abschläge plus Jahresabrechnung – also genau das, was Mieter von ihrem bisherigen Stromanbieter kennen.
Schritt 8: Selbst machen oder auslagern?
Die Lieferantenrolle ist mit Aufwand verbunden. Viele Eigentümer lagern Messung, Abrechnung und Kundenbetreuung an spezialisierte Dienstleister aus und behalten nur die Investition – oder geben über ein Pacht- bzw. Contracting-Modell auch diese ab. Was zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie viel Sie selbst steuern möchten.
Was kostet der Einstieg?
Die größte Position ist die PV-Anlage selbst. Eine grobe Einordnung für ein Mehrfamilienhaus:
| Position | Größenordnung |
|---|---|
| PV-Anlage (30–100 kWp) | ca. 1.200–1.600 €/kWp |
| Beispiel 50-kWp-Anlage | ca. 60.000–80.000 € |
| Messkonzept / Zähler | projektabhängig, je Einheit |
| Abrechnung & Betrieb (extern, jährlich) | ca. 1.500–3.000 €/Jahr |
| Umsatzsteuer auf die Anlage | 0 % (für typische Dach-PV) |
Eine ausführliche Kostenaufstellung samt Amortisation finden Sie unter Was kostet Mieterstrom? – eine schnelle Erlös-Schätzung liefert der Wirtschaftlichkeitsrechner.
Der Ablauf in fünf Schritten
Von der Idee bis zur ersten Abrechnung läuft ein Mieterstromprojekt typischerweise so:
- Bestandsaufnahme: Dachfläche, Ausrichtung, Zustand sowie der gemeinsame Stromverbrauch im Haus (inklusive Allgemeinstrom und etwaiger Wärmepumpe oder Ladepunkte) werden erfasst.
- Konzept & Modellwahl: Anlagengröße, Speicher und Betriebsmodell werden festgelegt. Hier entscheidet sich, ob Sie selbst liefern, einen Dienstleister einbinden oder das Dach verpachten.
- Messkonzept & Installation: Die Anlage wird montiert und das Zählerkonzept eingerichtet – meist als virtueller Summenzähler, der ohne große Umbauten auskommt.
- Verträge: Mit jeder teilnehmenden Partei wird ein eigener Stromliefervertrag geschlossen. Die Teilnahme ist freiwillig und darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden.
- Betrieb & Abrechnung: Laufender Betrieb, Messung und die jährliche Abrechnung nach Solar- und Reststromanteil – in der Praxis meist ausgelagert.
Welchen Preis darf ich verlangen?
Beim geförderten Mieterstrom gilt eine klare Obergrenze: höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs. Diese Deckelung stellt sicher, dass Ihre Mieter tatsächlich sparen. In der Praxis liegt der Preis oft noch darunter, weil durch den Verbrauch vor Ort Netzentgelte und ein Teil der Abgaben entfallen – Sie haben also Spielraum, attraktiv anzubieten und trotzdem auskömmlich zu kalkulieren. Wie sich der Preis und die übrigen Erlösbausteine zusammensetzen, vertieft der Beitrag Geld verdienen mit Stromverkauf; was rechtlich erlaubt ist, klärt Solarstrom an Mieter weitergeben: erlaubt?.
Typische Stolperfallen
- Anlage zu groß planen: Wer die Dachfläche maximal ausreizt, aber zu wenig Verbrauch im Haus hat, speist viel Strom unwirtschaftlich ein. Die Anlage sollte zum Verbrauch passen, nicht zum Dach.
- Aufwand unterschätzen: Abrechnung, Messung und Kundenbetreuung sind kein Nebenjob. Wer selbst liefert, sollte diese Aufgaben an einen Dienstleister geben.
- Teilnahmebereitschaft nicht klären: Ohne genügend teilnehmende Parteien sinkt die Wirtschaftlichkeit. Es lohnt, die Bewohner früh einzubinden.
- Modell zu spät festlegen: Ein späterer Modellwechsel ist aufwendig. Die Wahl zwischen klassischem Mieterstrom und der schlankeren GGV sollte am Anfang stehen – siehe Mieterstrom oder GGV?.
Häufige Fragen
Darf ich als Vermieter einfach Strom an meine Mieter verkaufen?
Ja, das ist ausdrücklich vorgesehen. Sie werden damit zum Stromlieferanten Ihrer teilnehmenden Mieter und müssen die dafür geltenden Pflichten erfüllen: eigene Lieferverträge, korrekte Messung und eine jährliche Abrechnung. Den Betrieb können Sie an einen Dienstleister auslagern.
Wie viel darf ich für den Mieterstrom verlangen?
Bei gefördertem Mieterstrom höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs. In der Praxis liegt der Preis oft noch niedriger, weil Netzentgelte und einige Abgaben entfallen.
Muss jeder Mieter mitmachen?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig, der Stromliefervertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden, und jeder Mieter behält die freie Anbieterwahl.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundesnetzagentur – Mieterstrom (Verbraucherinformationen)
- EnWG § 42a – Mieterstromverträge
- EEG § 21 – Mieterstromzuschlag
Stand der Angaben: Mai 2026. Fördersätze und Rechtslage können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen.