Modellwahl

Mieterstrom, ohne Energieversorger zu werden

Die größte Hürde beim klassischen Mieterstrom sind die Pflichten eines Energieversorgers: Vollversorgung, eigene Verträge, Beschaffung von Reststrom, Meldepflichten. Seit 2024 gibt es eine schlanke Alternative – die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). So liefern Sie Solarstrom, ohne Versorger zu werden.

Das Problem: die Lieferantenpflicht

Im klassischen Mieterstrom werden Sie zum Stromlieferanten Ihrer Mieter. Das bedeutet: Sie müssen jederzeit die Vollversorgung sicherstellen, fehlenden Strom am Markt beschaffen, mit jeder Partei einen Liefervertrag schließen und alle energiewirtschaftlichen Pflichten erfüllen. Für viele Eigentümer ist das der Grund, ein Projekt gar nicht erst anzugehen.

Die GGV als Lösung

Mit dem Solarpaket I wurde 2024 die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt (§ 42b EnWG). Ihr ausdrückliches Ziel: die energiewirtschaftlichen Pflichten des Betreibers stark zu vereinfachen und so die Hürden für den Eigenbetrieb einer PV-Anlage zu senken.

So funktioniert die GGV

Weil Sie keine Vollversorgung schulden, entfallen die klassischen Versorgerpflichten – das ist der entscheidende Unterschied zum Mieterstrom.

Preis & Förderung

Anders als beim Mieterstrom gibt es bei der GGV keine gesetzliche Preisobergrenze: Der Preis wird frei im Gebäudestromnutzungsvertrag vereinbart. In der Praxis bewegt er sich häufig im Bereich von etwa 15–20 ct/kWh – günstiger als der normale Netztarif für die Mieter und attraktiver als die Einspeisevergütung für Sie. Den Mieterstromzuschlag erhalten Sie hier jedoch nicht; gefördert wird nur der ins Netz eingespeiste Überschuss.

Wann sich die GGV lohnt

Grenzen des Modells

Wirtschaftlich ist die GGV für den Betreiber oft weniger attraktiv als klassischer Mieterstrom, weil der Zuschlag fehlt. Auch bleibt ein gewisser organisatorischer Aufwand (Messung, Abrechnung des Solaranteils). Welches Modell unterm Strich besser ist, zeigt der direkte Vergleich unter Mieterstrom oder GGV? sowie die Übersicht Betriebsmodelle.

Warum es die GGV überhaupt gibt

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde 2024 mit dem Solarpaket I eingeführt – als bewusste Vereinfachung. Der Gesetzgeber hatte erkannt, dass der klassische Mieterstrom mit seinen Versorgerpflichten viele Eigentümer abschreckt und Solarstrom auf Mehrfamilienhäusern dadurch zu selten genutzt wurde. Die GGV senkt diese Hürde: Sie macht die Nutzung von Dachsolarstrom unbürokratischer und flexibler, indem sie auf die Lieferung des reinen Solarstroms beschränkt ist und die komplette Reststromversorgung beim bisherigen Anbieter des Mieters belässt.

So funktioniert die GGV in der Praxis

Der entscheidende Unterschied zum klassischen Mieterstrom liegt darin, was Sie schulden. Beim Mieterstrom sind Sie Vollversorger – Sie liefern Solarstrom und kaufen den fehlenden Reststrom zu, den Sie ebenfalls an die Mieter weiterverkaufen. Bei der GGV liefern Sie ausschließlich den vor Ort erzeugten Solarstrom. Reicht die Sonne nicht, bezieht jeder Bewohner den Reststrom weiterhin über seinen eigenen, frei gewählten Stromvertrag. Sie werden also nicht zum Energieversorger, sondern nur zum Lieferanten des Solaranteils.

Technisch wird der erzeugte Strom über eine viertelstündliche Messung den teilnehmenden Wohnungen zugeordnet. Abgerechnet wird nur dieser Solaranteil – ein deutlich schlankerer Vorgang als die Vollabrechnung beim klassischen Mieterstrom.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung

Angenommen, Ihre Anlage liefert 18.000 kWh pro Jahr an die Bewohner. Bei der GGV mit einem frei vereinbarten Preis von 18 ct/kWh ergeben sich daraus rund 3.240 € Erlös. Beim klassischen Mieterstrom mit 23 ct/kWh plus Mieterstromzuschlag wären es etwa 4.590 € – also rund 1.350 € mehr im Jahr. Dieser Mehrerlös ist der Preis dafür, dass Sie beim klassischen Modell die Versorgerpflichten übernehmen. Wer diesen Aufwand auslagert, für den lohnt sich der Mehrertrag häufig; wer maximale Einfachheit sucht, ist mit der GGV gut bedient.

Häufige Fragen

Kann ich Solarstrom liefern, ohne Energieversorger zu werden?

Ja – über die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Dabei liefern Sie nur den Solarstrom vom Dach; den Reststrom bezieht jede Partei weiterhin über ihren eigenen Vertrag. Die vollen Lieferanten- und Vollversorgungspflichten des klassischen Mieterstroms entfallen.

Was ist der Haken an der GGV?

Für die Vereinfachung entfällt der Mieterstromzuschlag. Gefördert wird nur der eingespeiste Überschuss über die normale Einspeisevergütung. Bei kleineren Anlagen oder wenn der Verwaltungsaufwand im Vordergrund steht, kann die GGV trotzdem die bessere Wahl sein.

Brauchen Mieter bei der GGV zwei Verträge?

Ja. Sie schließen einen Vertrag für den Solarstrom (mit dem Betreiber) und behalten zugleich ihren bisherigen Reststromvertrag mit einem frei gewählten Energieversorger.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. EnWG § 42b – Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
  2. BMWK – Solarpaket I
  3. Bundesnetzagentur – Eigenversorgung & gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Stand der Angaben: Mai 2026. Fördersätze und Rechtslage können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen.

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