Wirtschaftlichkeit

Geld verdienen mit Stromverkauf

Ein Dach, das bisher nur Fläche war, kann zur Einnahmequelle werden. Mieterstrom verbindet mehrere Erlösströme zu einem Geschäftsmodell mit überschaubarem Risiko. Dieser Beitrag zeigt, woher das Geld kommt – und mit welchen Größenordnungen Sie rechnen können.

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Die drei Einnahmequellen

  1. Stromverkauf an die Mieter: der größte Hebel. Jede direkt gelieferte Kilowattstunde bringt Ihren Verkaufspreis – z. B. 25 ct/kWh.
  2. Mieterstromzuschlag: staatliche Förderung obendrauf für jede an Mieter gelieferte kWh, 20 Jahre lang.
  3. Einspeisevergütung: für den Überschuss, der nicht vor Ort verbraucht wird und ins Netz fließt.

Warum der Verkauf vor Ort lohnender ist als Einspeisen

Den Unterschied macht der Preis je Kilowattstunde. Würden Sie den Strom einspeisen, erhielten Sie nur die Einspeisevergütung (2026 grob im Bereich von rund 6,8 ct/kWh für Anlagen dieser Größe). Verkaufen Sie dieselbe kWh stattdessen an Ihre Mieter, erzielen Sie ein Vielfaches – plus den Mieterstromzuschlag. Genau deshalb ist eine hohe Eigenverbrauchsquote der wirtschaftliche Kern jedes Projekts.

Beispielrechnung (vereinfacht)

Annahmen: 8 Parteien, davon 70 % Teilnahme (≈ 6 Parteien), je 2.500 kWh/Jahr, 30 % Solar-Deckung, 25 ct/kWh Verkaufspreis, 2 ct/kWh Zuschlag.

PostenWert
Verbrauch der Teilnehmer≈ 15.000 kWh/Jahr
davon Solarstrom (30 %)≈ 4.500 kWh/Jahr
Erlös Verkauf (× 25 ct)≈ 1.125 €/Jahr
Mieterstromzuschlag (× 2 ct)≈ 90 €/Jahr
Brutto-Solarerlös≈ 1.215 €/Jahr

Das ist nur der Solarstrom-Block – ohne Investitions-, Betriebs- und Reststromkosten. Größere Anlagen, mehr Parteien, ein Speicher oder hoher Allgemeinstromverbrauch heben die Zahlen deutlich. Stellen Sie Ihre eigenen Werte im Rechner ein.

Rendite & Amortisation

In der Branche werden für Mieterstromanlagen häufig Renditen in der Größenordnung von 8–12 % pro Jahr und Amortisationszeiten von 8–12 Jahren genannt – abhängig von Eigenverbrauchsquote und Betriebsmodell. Bei einer Lebensdauer von rund 20–25 Jahren verdient die Anlage also viele Jahre über den Break-even hinaus.

Risiken & Stellschrauben

Der wichtigste Hebel für den Ertrag ist die Teilnahmequote: Je mehr Mieter den Tarif freiwillig nutzen, desto mehr Solarstrom verkaufen Sie zum attraktiven Preis statt ihn günstig einzuspeisen. Diese Quote lässt sich nicht erzwingen, aber durch einen klar günstigeren Preis, eine verständliche Kommunikation und einen reibungslosen Wechsel deutlich beeinflussen. Eng damit verbunden ist die Eigenverbrauchsquote – also der Anteil des erzeugten Stroms, der tatsächlich vor Ort genutzt wird. Sie steigt spürbar, wenn zusätzliche Verbraucher wie eine Wärmepumpe, ein Batteriespeicher oder Ladepunkte für E-Autos hinzukommen, weil diese den Tagesbedarf erhöhen und den Überschuss verringern.

Auf der Kostenseite stehen vor allem die laufenden Aufwände für Messung, Abrechnung und Verwaltung. Sie schmälern den Rohertrag, lassen sich aber kalkulieren – und ein spezialisierter Dienstleister rechnet sich in der Regel, weil er Fehler vermeidet und Ihren eigenen Zeitaufwand stark reduziert. Ein gewisses Marktpreisrisiko bleibt: Sinkt das allgemeine Strompreisniveau, sinkt auch die zulässige Obergrenze von 90 % der Grundversorgung und damit Ihr maximaler Verkaufspreis. Dieses Risiko ist jedoch begrenzt, weil die langfristige Tendenz der Strompreise nach oben zeigt und Ihre Erlöse zusätzlich durch den über 20 Jahre festen Mieterstromzuschlag abgesichert sind.

Steuerliche Vorteile

Auf typische Dach-PV fällt 0 % Umsatzsteuer an, was die Investition senkt. Zudem sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Einheit seit 2025 einkommensteuerfrei. Eine Modernisierungsumlage nach § 559 BGB ist je nach Konstellation möglich. Die konkrete steuerliche Behandlung sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären – dieses Portal ersetzt keine Steuerberatung.

Die drei Erlösbausteine im Detail

Der Verdienst aus Mieterstrom setzt sich aus drei Quellen zusammen, die unterschiedlich stark ins Gewicht fallen:

Die Erlösbausteine beim Mieterstrom Der Stromverkauf an die Mieter ist der größte Erlösbaustein, gefolgt vom Mieterstromzuschlag. Die Einspeisevergütung für den Überschuss ist der kleinste Baustein. Die Darstellung ist qualitativ und nicht maßstabsgetreu. Woraus sich der Erlös zusammensetzt Stromverkauf größter Anteil Zuschlag 20 Jahre fix Einspeisung kleinster Anteil
Der Verkauf an die Mieter trägt den Großteil des Erlöses; der Zuschlag kommt hinzu, die Einspeisung ist am kleinsten. Qualitative Darstellung.

Warum der Ertrag über die Jahre wächst

Ein oft übersehener Punkt: Der an die Mieter gelieferte Solarstrom wird mit der Zeit wertvoller. Weil der Mieterstrompreis an die Grundversorgung gekoppelt ist, steigt er mit dem allgemeinen Strompreis – langfristig im Schnitt um rund 3 % pro Jahr. Der Mieterstromzuschlag und die Einspeisevergütung bleiben dagegen fest. Über eine Laufzeit von 25 Jahren summiert sich diese Preissteigerung zu einem erheblichen Mehrertrag gegenüber einer Betrachtung mit konstantem Preis. Genau diesen Effekt bildet der Wirtschaftlichkeitsrechner ab, wenn Sie die Strompreissteigerung einstellen.

Die wirksamsten Hebel für mehr Ertrag

Wenn Sie den Verdienst maximieren wollen, lohnt der Blick auf die Stellschrauben mit dem größten Effekt:

  1. Vor-Ort-Verbrauch erhöhen: Je mehr Solarstrom direkt im Haus verbraucht wird, desto besser. Wärmepumpen und Ladepunkte für E-Autos sind ideale zusätzliche Abnehmer, weil sie den Eigenverbrauch heben.
  2. Teilnahmequote steigern: Jede zusätzliche teilnehmende Partei bedeutet mehr verkauften Solarstrom. Ein attraktiver Preis und transparente Kommunikation zahlen sich aus.
  3. Anlage richtig dimensionieren: Eine zur Verbrauchsmenge passende Anlage verkauft den Großteil ihres Stroms teuer vor Ort, statt ihn billig einzuspeisen.
  4. Speicher mit Augenmaß: Ein Speicher hebt den Vor-Ort-Verbrauch, hat aber einen abnehmenden Nutzen. Die richtige Größe orientiert sich am Verbrauch, nicht am Maximum.

Wann sich der Stromverkauf weniger lohnt

So attraktiv die Erlöse meist sind – es gibt Konstellationen, in denen der Verdienst schmaler ausfällt, und dazu sollte man ehrlich sein. Bei sehr wenigen Wohneinheiten verteilt sich der organisatorische Aufwand auf wenig verkauften Strom, sodass die laufenden Kosten für Messung und Abrechnung einen größeren Teil des Ertrags aufzehren. Auch ein Gebäude mit überwiegend tagsüber leerstehenden Wohnungen senkt den Vor-Ort-Verbrauch und drückt damit den lohnenden Direktverkauf zugunsten der niedrig vergüteten Einspeisung. Schließlich spielt das Dach selbst eine Rolle: Eine ungünstige Ausrichtung, starke Verschattung oder eine anstehende Dachsanierung können die Erträge mindern oder zusätzliche Kosten verursachen.

In solchen Fällen muss das Projekt aber nicht scheitern – oft verschiebt sich nur das sinnvollste Modell. Wer den eigenen Aufwand scheut oder kein Kapital binden möchte, fährt mit einem Contracting- oder Pachtmodell besser, bei dem ein externer Betreiber investiert und abrechnet. Wer maximale Einfachheit sucht, prüft die schlankere gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Entscheidend ist, die Wirtschaftlichkeit vorab für das konkrete Gebäude zu rechnen, statt mit Pauschalwerten zu planen – eine erste Orientierung liefert der Wirtschaftlichkeitsrechner, eine belastbare Zahl die individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Wie viel kann man mit Mieterstrom verdienen?

Das hängt von Anlagengröße, Teilnahmequote und Verbrauch ab. Für die Anlage werden häufig Renditen in der Größenordnung von 8–12 % pro Jahr und Amortisationszeiten von 8–12 Jahren genannt. Maßgeblich ist immer die individuelle Berechnung für das konkrete Objekt.

Ist Geld verdienen mit Stromverkauf an Mieter legal?

Ja. Der Verkauf von Solarstrom an Mieter ist gesetzlich geregelt und wird über den Mieterstromzuschlag sogar gefördert. Es gelten Pflichten wie Preisobergrenze, korrekte Abrechnung und freiwillige Teilnahme der Mieter.

Muss ich die Einnahmen versteuern?

Grundsätzlich sind Einnahmen aus dem Stromverkauf steuerpflichtig. Für kleinere Anlagen gilt jedoch seit 2025 eine Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Klären Sie die Details mit Ihrer Steuerberatung.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. EEG § 21 – Mieterstromzuschlag
  2. EStG § 3 Nr. 72 – Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen
  3. Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze (Einspeisevergütung, Mieterstromzuschlag)

Stand der Angaben: Juni 2026. Fördersätze und Rechtslage können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen.

Über Mieterstrom-Wissen

Mieterstrom-Wissen ist ein unabhängiges Informationsangebot der KM Capital Holding UG (haftungsbeschränkt) aus Eching bei München. Wir erklären Vermietern und Eigentümergemeinschaften verständlich, wie Solarstrom im Mehrfamilienhaus wirtschaftlich funktioniert – mit offen dokumentierten Annahmen statt geschönter Zahlen. Für die Umsetzung arbeiten wir mit einem erfahrenen Fachpartner zusammen. Mehr über uns

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