Geld verdienen mit Stromverkauf
Ein Dach, das bisher nur Fläche war, kann zur Einnahmequelle werden. Mieterstrom verbindet mehrere Erlösströme zu einem Geschäftsmodell mit überschaubarem Risiko. Dieser Beitrag zeigt, woher das Geld kommt – und mit welchen Größenordnungen Sie rechnen können.
Die drei Einnahmequellen
- Stromverkauf an die Mieter: der größte Hebel. Jede direkt gelieferte Kilowattstunde bringt Ihren Verkaufspreis – z. B. 23 ct/kWh.
- Mieterstromzuschlag: staatliche Förderung obendrauf für jede an Mieter gelieferte kWh, 20 Jahre lang.
- Einspeisevergütung: für den Überschuss, der nicht vor Ort verbraucht wird und ins Netz fließt.
Warum der Verkauf vor Ort lohnender ist als Einspeisen
Den Unterschied macht der Preis je Kilowattstunde. Würden Sie den Strom einspeisen, erhielten Sie nur die Einspeisevergütung (2026 grob im Bereich von rund 8 ct/kWh für kleine Anlagen). Verkaufen Sie dieselbe kWh stattdessen an Ihre Mieter, erzielen Sie ein Vielfaches – plus den Mieterstromzuschlag. Genau deshalb ist eine hohe Eigenverbrauchsquote der wirtschaftliche Kern jedes Projekts.
Beispielrechnung (vereinfacht)
Annahmen: 8 Parteien, davon 70 % Teilnahme (≈ 6 Parteien), je 2.500 kWh/Jahr, 30 % Solar-Deckung, 23 ct/kWh Verkaufspreis, 2,5 ct/kWh Zuschlag.
| Posten | Wert |
|---|---|
| Verbrauch der Teilnehmer | ≈ 15.000 kWh/Jahr |
| davon Solarstrom (30 %) | ≈ 4.500 kWh/Jahr |
| Erlös Verkauf (× 23 ct) | ≈ 1.035 €/Jahr |
| Mieterstromzuschlag (× 2,5 ct) | ≈ 113 €/Jahr |
| Brutto-Solarerlös | ≈ 1.148 €/Jahr |
Das ist nur der Solarstrom-Block – ohne Investitions-, Betriebs- und Reststromkosten. Größere Anlagen, mehr Parteien, ein Speicher oder hoher Allgemeinstromverbrauch heben die Zahlen deutlich. Stellen Sie Ihre eigenen Werte im Rechner ein.
Rendite & Amortisation
In der Branche werden für Mieterstromanlagen häufig Renditen in der Größenordnung von 8–12 % pro Jahr und Amortisationszeiten von 8–12 Jahren genannt – abhängig von Eigenverbrauchsquote und Betriebsmodell. Bei einer Lebensdauer von rund 20–25 Jahren verdient die Anlage also viele Jahre über den Break-even hinaus.
Risiken & Stellschrauben
- Teilnahmequote: der wichtigste Hebel – je mehr Mieter mitmachen, desto besser.
- Eigenverbrauchsquote: steigt mit Speicher, Wärmepumpe oder Ladepunkten.
- Betriebskosten: Abrechnung und Verwaltung kosten Geld; ein guter Dienstleister rechnet sich dennoch.
- Strompreisniveau: sinkt die Grundversorgung, sinkt auch die zulässige Obergrenze.
Steuerliche Vorteile
Auf typische Dach-PV fällt 0 % Umsatzsteuer an, was die Investition senkt. Zudem sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Einheit seit 2025 einkommensteuerfrei. Eine Modernisierungsumlage nach § 559 BGB ist je nach Konstellation möglich. Die konkrete steuerliche Behandlung sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären – dieses Portal ersetzt keine Steuerberatung.
Die drei Erlösbausteine im Detail
Der Verdienst aus Mieterstrom setzt sich aus drei Quellen zusammen, die unterschiedlich stark ins Gewicht fallen:
- Stromverkauf an die Mieter (der Hauptposten): Jede an die Bewohner gelieferte Kilowattstunde bringt – innerhalb der 90-%-Grenze – ein Vielfaches der Einspeisevergütung. Hier entsteht der Großteil des Erlöses, weshalb ein hoher Vor-Ort-Verbrauch so entscheidend ist.
- Mieterstromzuschlag: Für jede an die Mieter gelieferte Kilowattstunde zahlt der Staat zusätzlich eine Förderung (Stand 2026 rund 2,3–2,5 ct/kWh), gestaffelt nach Anlagengröße und über 20 Jahre garantiert.
- Einspeisevergütung: Der Strom, der gerade von niemandem im Haus gebraucht wird, fließt ins Netz und wird vergütet – allerdings deutlich niedriger. Dieser Baustein ist daher der schwächste; sein Anteil sollte durch passende Anlagengröße und einen Speicher klein gehalten werden.
Warum der Ertrag über die Jahre wächst
Ein oft übersehener Punkt: Der an die Mieter gelieferte Solarstrom wird mit der Zeit wertvoller. Weil der Mieterstrompreis an die Grundversorgung gekoppelt ist, steigt er mit dem allgemeinen Strompreis – langfristig im Schnitt um rund 3 % pro Jahr. Der Mieterstromzuschlag und die Einspeisevergütung bleiben dagegen fest. Über eine Laufzeit von 25 Jahren summiert sich diese Preissteigerung zu einem erheblichen Mehrertrag gegenüber einer Betrachtung mit konstantem Preis. Genau diesen Effekt bildet der Wirtschaftlichkeitsrechner ab, wenn Sie die Strompreissteigerung einstellen.
Die wirksamsten Hebel für mehr Ertrag
Wenn Sie den Verdienst maximieren wollen, lohnt der Blick auf die Stellschrauben mit dem größten Effekt:
- Vor-Ort-Verbrauch erhöhen: Je mehr Solarstrom direkt im Haus verbraucht wird, desto besser. Wärmepumpen und Ladepunkte für E-Autos sind ideale zusätzliche Abnehmer, weil sie den Eigenverbrauch heben.
- Teilnahmequote steigern: Jede zusätzliche teilnehmende Partei bedeutet mehr verkauften Solarstrom. Ein attraktiver Preis und transparente Kommunikation zahlen sich aus.
- Anlage richtig dimensionieren: Eine zur Verbrauchsmenge passende Anlage verkauft den Großteil ihres Stroms teuer vor Ort, statt ihn billig einzuspeisen.
- Speicher mit Augenmaß: Ein Speicher hebt den Vor-Ort-Verbrauch, hat aber einen abnehmenden Nutzen. Die richtige Größe orientiert sich am Verbrauch, nicht am Maximum.
Häufige Fragen
Wie viel kann man mit Mieterstrom verdienen?
Das hängt von Anlagengröße, Teilnahmequote und Verbrauch ab. Für die Anlage werden häufig Renditen in der Größenordnung von 8–12 % pro Jahr und Amortisationszeiten von 8–12 Jahren genannt. Maßgeblich ist immer die individuelle Berechnung für das konkrete Objekt.
Ist Geld verdienen mit Stromverkauf an Mieter legal?
Ja. Der Verkauf von Solarstrom an Mieter ist gesetzlich geregelt und wird über den Mieterstromzuschlag sogar gefördert. Es gelten Pflichten wie Preisobergrenze, korrekte Abrechnung und freiwillige Teilnahme der Mieter.
Muss ich die Einnahmen versteuern?
Grundsätzlich sind Einnahmen aus dem Stromverkauf steuerpflichtig. Für kleinere Anlagen gilt jedoch seit 2025 eine Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Klären Sie die Details mit Ihrer Steuerberatung.
Quellen & weiterführende Informationen
- EEG § 21 – Mieterstromzuschlag
- EStG § 3 Nr. 72 – Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen
- Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze (Einspeisevergütung, Mieterstromzuschlag)
Stand der Angaben: Mai 2026. Fördersätze und Rechtslage können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen.