PV-Betriebsmodelle im Überblick
„Mieterstrom" ist der bekannteste Weg, gemeinschaftlich Solarstrom zu nutzen – aber nicht der einzige. Je nach Gebäude passt ein anderes Modell. Hier die fünf gängigen Varianten mit ihren Stärken, Schwächen und Einsatzbereichen.
1. Klassisches Mieterstrommodell
Der Betreiber liefert die Vollversorgung an die teilnehmenden Parteien und wird zu deren Stromlieferant. Sonnenstrom wird direkt geliefert, fehlender Strom zugekauft. Es ist das wirtschaftlich attraktivste Modell, weil als einziges der Mieterstromzuschlag gezahlt wird – im Gegenzug fallen die Pflichten eines Energieversorgers an (eigene Verträge, Abrechnung, Meldepflichten).
- Stärken: höchste Erlöse, etabliert, Mieterstromzuschlag
- Aufwand: hoch – wird oft an Dienstleister ausgelagert
- Passt für: Wohngebäude mit mehreren Parteien und hoher Teilnahmebereitschaft
2. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
2024 mit dem Solarpaket I eingeführt (§ 42b EnWG). Der Betreiber liefert nur den auf dem Dach erzeugten Strom; den restlichen Strom bezieht jede Partei weiterhin über ihren eigenen Vertrag. Es gibt also zwei Verträge: einen für Solarstrom, einen für Netzstrom. Das Ziel: die energiewirtschaftlichen Pflichten des Betreibers stark vereinfachen.
Der große Vorteil: Sie müssen kein vollwertiger Energieversorger werden. Dafür entfällt der Mieterstromzuschlag, und der Preis ist frei verhandelbar (ohne 90-%-Deckel). Wann sich das lohnt, lesen Sie unter Mieterstrom, ohne Energieversorger zu werden.
- Stärken: deutlich weniger Bürokratie, keine Lieferantenpflichten
- Schwächen: kein Mieterstromzuschlag, oft geringere Erlöse
- Passt für: kleinere Anlagen, Einstieg mit wenig Aufwand
3. Kollektive Selbstversorgung
Eine Hausgemeinschaft nutzt den Solarstrom gemeinsam über einen einzigen Zähler und tritt als gemeinsamer Stromkunde auf. Die Verteilung läuft intern, z. B. über das Hausgeld. Sehr schlank bei der Messtechnik – ideal für eng verbundene Gemeinschaften, Wohnheime oder warmvermietete Einheiten.
4. Allgemeinstromversorgung
Hier versorgt die PV-Anlage zunächst den Allgemeinstrom: Aufzug, Beleuchtung, Lüftung, Wärmepumpe oder Ladesäulen. Ist dieser Verbrauch hoch genug, kann sich die Anlage allein darüber rechnen. Häufig wird die Allgemeinstromversorgung mit einem Mieterstrommodell für die Wohnungen kombiniert.
5. Eigenverbrauch & On-site-PPA
Beim On-site-PPA schließt ein einzelner Abnehmer – oft ein Gewerbemieter – einen Stromliefervertrag für den vor Ort verbrauchten Solarstrom. Mit nur einer Partei ist das Messkonzept besonders einfach und damit kosteneffizient.
Die Modelle im Direktvergleich
| Modell | Wer liefert was? | Mieterstromzuschlag | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Mieterstrom | Vollversorgung (Solar + Netz) | ja | hoch |
| GGV | nur Solarstrom | nein | mittel |
| Kollektive Selbstversorgung | Solarstrom über Sammelzähler | nein | gering |
| Allgemeinstrom | Strom für Gemeinschaftsanlagen | teilw. | gering |
| On-site-PPA | Solarstrom an 1 Abnehmer | nein | gering |
Eigentumsmodelle: Wer investiert?
Unabhängig vom Betriebsmodell stellt sich die Frage, wer die Anlage finanziert und betreibt:
- Eigeninvestition: Sie investieren selbst und behalten alle Erlöse – mit dem höchsten Renditepotenzial, aber auch dem meisten Aufwand. Den Betrieb können Sie auslagern (Abwicklungsmodell).
- Anlagenmiete: Sie investieren in die Anlage, verpachten sie aber an einen Betreiber, der den Betrieb und die Stromlieferung übernimmt. Sie erhalten eine Pacht bei minimalem Aufwand.
- Dachmiete / Contracting: Ein externer Betreiber investiert, betreibt und haftet; Sie stellen nur die Dachfläche und erhalten eine Dachpacht und/oder günstigen Strom. Ohne eigenes Kapital, ohne Risiko – mehr dazu unter Mieterstrom ohne Umbau.
Quellen & weiterführende Informationen
- EnWG § 42b – Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Gesetze im Internet)
- BMWK – Solarpaket I (Überblick der Maßnahmen)
- EEG § 21 – Mieterstromzuschlag
- Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze & Mieterstromzuschlag
Stand der Angaben: Mai 2026. Fördersätze und Rechtslage können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der genannten Stellen.